Lizenzbedingungen Alarm Dispatcher App (Stand 10/2021)

§ 1 Allgemeines

  1. Die Firma Alarm Dispatcher Systems, Breitscheidstraße 84, 01237 Dresden (im Folgenden „Alarm Dispatcher“) stimmt der Nutzung der kostenlosen mobilen Applikation Alarm Dispatcher App nur unter den folgenden Bedingungen zu.

  2. Die Alarm Dispatcher App ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Alarm Dispatcher App stehen im Verhältnis zum Lizenznehmer ausschließlich Alarm Dispatcher zu.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser Lizenzbedingungen ist oder sind

  1. Alarm Dispatcher App die mobile Standardsoftware „Alarm Dispatcher App“ einschließlich des Installationsprogramms sowie einer gegebenenfalls gelieferten Dokumentation;

  2. Endgerät eine Hardware (wie z.B. Tablets und Smartphones), die dem Lizenznehmer dazu dient, die Funktionen der Alarm Dispatcher App als Anwender zu nutzen;

  3. freie Lizenz eine unentgeltliche Nutzungslizenz, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten und in den dazugehörigen Lizenzbedingungen näher bestimmten Voraussetzungen erlaubt (z.B. bei Open Source Software unter der BSD-Lizenz oder LGPL-Lizenz oder bei Bildern unter der Creative Commons License);

  4. Lizenzgebiet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  5. Lizenznehmer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, der von Alarm Dispatcher Nutzungsrechte an der Alarm Dispatcher App gewährt worden sind (z.B. aufgrund des Downloads und der Installation der Alarm Dispatcher App von einem dafür durch Alarm Dispatcher autorisierten App-Store).

§ 3 Umfang der Nutzungsrechte an der Alarm Dispatcher App

  1. Alarm Dispatcher gewährt dem Lizenznehmer ein rein schuldrechtliches, jederzeit frei widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Alarm Dispatcher App für das Lizenzgebiet. Jede Nutzung außerhalb des Lizenzgebiets ist untersagt.

  2. Die Alarm Dispatcher App darf nur auf einem Endgerät des Lizenznehmers genutzt werden.

  3. Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Überlassung der Alarm Dispatcher App beschränkt. Die Alarm Dispatcher App darf nicht in einer Weise eingesetzt werden, die zu erheblichen Schäden beim Lizenznehmer, Dritten oder der Umwelt führen kann.

  4. Alle anderen Nutzungshandlungen, insbesondere die Vermietung, die Leihe und der sonstige Gebrauch der Alarm Dispatcher App durch und für Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing, Cloud Services) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Alarm Dispatcher nicht erlaubt.

§ 4 Urheberkennzeichnung

Alarm Dispatcher versieht den Code der Alarm Dispatcher App und die Benutzeroberfläche sowie die Dokumentation, soweit eine solche geliefert wird, mit Hinweisen auf die Urheberschaft von Alarm Dispatcher. Der Lizenznehmer darf diese Hinweise ohne Zustimmung von Alarm Dispatcher nicht ändern oder verfälschen.

§ 5 Untersuchung und Tests der Alarm Dispatcher App und Reverse Engineering

  1. Der Lizenznehmer darf ohne Zustimmung von Alarm Dispatcher das Funktionieren der Alarm Dispatcher App nur beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen geschieht, zu denen er berechtigt ist, insbesondere weil diese vom bestimmungsgemäßen Zweck der Überlassung der Alarm Dispatcher App umfasst sind.

  2. Die Durchführung von Untersuchungen und Tests der Alarm Dispatcher App bzw. die Verwendung von Ergebnissen solcher Untersuchungen und Tests zur Herstellung von identischer oder ähnlicher Software oder einer identischen oder ähnlichen Funktionalität ist untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Untersuchungen und Tests bzw. die Verwendung der daraus gewonnen Ergebnisse ohne eine Dekompilierung der Alarm Dispatcher App erfolgen.

§ 6 Dekompilierung

Jede Dekompilierung der Alarm Dispatcher App durch den Lizenznehmer ist untersagt.

§ 7 Pflichten bei Fehlen oder Wegfall des Nutzungsrechts

Wenn das Nutzungsrecht nicht entsteht oder endet, kann Alarm Dispatcher vom Lizenznehmer die Rückgabe der Alarm Dispatcher App und aller im Zusammenhang damit überlassener Gegenstände sowie die Vernichtung aller Kopien oder die schriftliche Versicherung des Lizenznehmers verlangen, dass die Alarm Dispatcher App und die überlassenen Gegenstände einschließlich aller Kopien vollständig und endgültig vernichtet sind.

§ 8 Programme Dritter und freie Lizenzen

  1. Soweit die Alarm Dispatcher App ein Programm Dritter bzw. ein unter einer freien Lizenz stehendes Programm enthält oder nutzt, gelten abweichend die für diese Programme jeweils gültigen Lizenzbedingungen.

  2. Die Alarm Dispatcher App enthält bzw. nutzt insbesondere Programmbibliotheken, welche von Dritten bzw. unter einer freien Lizenz bereitgestellt werden.

  3. Die betroffenen Programme Dritter und die dazugehörigen Lizenzen können dem Menüpunkt Mitgliedschaften>Einstellungen>Lizenzen in der Alarm Dispatcher App entnommen werden, die Lizenzbedingungen der Lizenzen sind einzuhalten.

§ 9 Besondere Risiken der Nutzung

Alarm Dispatcher weist insbesondere auf die folgenden Risiken der Nutzung der Alarm Dispatcher App hin, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht:

  • Die Rückmeldung zu Einsätzen erlaubt Rückschlüsse auf Verhaltensmuster des einzelnen Nutzers bezüglich Alarminhalte und -zeitpunkt.

  • Bei einem eingehenden Alarm werden zu diesem Zeitpunkt abgespielte Medien und Anrufe in den Hintergrund versetzt, sodass der Alarmton priorisiert wiedergegeben wird.

  • Die App bietet die Funktion, den Alarmton auf maximaler Gerätelautstärke abzuspielen. Diese Funktion wird ausdrücklich nur in lauter Umgebung und mit genügend Abstand zum Gehör des Nutzers empfohlen.

§ 10 Besondere Pflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich,

    1. vor dem Start der Alarm Dispatcher App allen bekannten und bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbaren Risiken und Gefahren, die durch die Nutzung der Alarm Dispatcher App entstehen könnten, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorzubeugen,

    2. die Alarm Dispatcher App auf Funktionalität zu prüfen und sich von der korrekten Funktionsweise und Anwendung zu überzeugen, bevor die Alarm Dispatcher App produktiv genutzt wird.

  2. Der Lizenznehmer stellt die erforderliche Hard- und Softwareinfrastruktur, insbesondere das erforderliche Endgerät mit dem passenden Betriebssystem, zur Verfügung und trifft die erforderlichen Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe auf seine Systeme von außen, Datenverlust sowie die Infektion mit und Verbreitung von Schadsoftware.

  3. Den Lizenznehmer der Alarm Dispatcher App treffen darüber hinaus Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Sperrung des Zugangs des Lizenznehmers und Schadensersatzansprüchen führen kann.

  4. Der Lizenznehmer ist insbesondere verpflichtet, die Alarm Dispatcher App nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt die Pflicht ein, eine übermäßige Belastung der Alarm Dispatcher App durch unsachgemäße Nutzung zu unterlassen;

  5. Der Lizenznehmer hat Alarm Dispatcher den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Lizenznehmer diesen nicht zu vertreten hat. Der Lizenznehmer stellt Alarm Dispatcher von allen Nachteilen frei, welche Alarm Dispatcher aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Lizenznehmer zu vertretender schädigender Handlungen des Lizenznehmers entstehen. Alarm Dispatcher ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.

§ 11 Beschränkungen von Gewährleistung und Haftung bei kostenloser Überlassung

(1) Alarm Dispatcher ist dem Lizenznehmer nur dann zum Ersatz des Schadens wegen eines Sach- oder Rechtsmangels verpflichtet, wenn Alarm Dispatcher vorsätzlich gehandelt hat, insbesondere arglistig den Mangel verschwiegen oder arglistig das Fehlen eines Mangels vorgespiegelt hat. Jede weitere Gewährleistung wegen Sach- und Rechtsmängeln ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung von Alarm Dispatcher auf Schadensersatz ist für Ansprüche außerhalb des Rechts der Haftung für Sach- und Rechtsmängel (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung) nach Maßgabe dieses Absatz 2 eingeschränkt. Die Haftung von Alarm Dispatcher ohne Verschulden sowie für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist darüber hinaus die Haftung von Alarm Dispatcher für grobe Fahrlässigkeit, wenn der Lizenznehmer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.

(3) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 11 („Beschränkungen von Gewährleistung und Haftung bei kostenloser Überlassung“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.

(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 11 („Beschränkungen von Gewährleistung und Haftung bei kostenloser Überlassung“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Alarm Dispatcher.

(5) Die Einschränkungen dieses § 11 („Beschränkungen von Gewährleistung und Haftung bei kostenloser Überlassung“) gelten nicht für die Haftung von Alarm Dispatcher wegen vorsätzlichen Verhaltens, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Neue Versionen

Soweit und solange Alarm Dispatcher mit der Lieferung eines Updates, Upgrades, Patches oder einer sonstigen neuen Version der Alarm Dispatcher App keine neuen Lizenzbedingungen bekannt gibt, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen auch für neue Versionen der Alarm Dispatcher App.